Das Honorar des Rechtsanwaltes ist durch den Rechtsanwaltstarif und die Honorarrichtlinien der Rechtsanwaltskammer geregelt und unterliegt einer strengen standesrechtlichen Kontrolle. Wir beraten Sie gerne und ausführlich über eine zu erwartende Kostenbelastung aus unserer Tätigkeit.

 

 

Wir arbeiten mit vielen Rechtsschutzversicherern zusammen, wobei uns viele als Kooperationsanwalt führen. Damit ist auch ein allfälliger Selbstbehalt in Ihrer Rechtsschutzversicherung meist kein Thema.

 

 

Eine erste anwaltliche Beratung, die einen Überblick über Ihre Rechtsfrage geben soll, wird von uns entsprechende den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer kostenlos erteilt.

Bedenken Sie, dass profunde rechtliche Hilfe sowohl in Vorbereitung als auch während eines gerichtlichen Verfahrens in den meisten Fällen Fehler und finanzielle Schäden verhindern kann.